HPB Sägewerk-Kaminholzhandel

HPB Sägewerk-Kaminholzhandel

HPB Sägewerk-Kaminholzhandel


HPB Sägewerk-Kaminholzhandel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB können hier im PDF-Format heruntergeladen werden.

§1 Allgemeines

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen.

§2 Lieferfristen und Angebote

Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung zu vertreten hat oder verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. Angebotene Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt. Im den Verkaufspreisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten sie für verladen Abgangsort der Ware.

§3 Lieferung und Leistung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§4 Fälligkeit und Zahlung

Der Kaufpreis ist bei Lieferung in bar fällig und zu zahlen. Zahlung kann auch per Vorkasse erfolgen.

§5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Firma HPB Sägewerk-Kaminholzhandel anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Eigentumsvorbehalte

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma HPB Sägewerk-Kaminholzhandel.

§7 Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht

Bei Lieferung durch HPB Sägewerk-Kaminholzhandel hat der Kunde ein Recht auf Prüfung der Menge und Qualität unmittelbar nach der Anlieferung. Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung durch Unterschrift und i.d.R. auch sofortige Zahlung der Rechnungssumme am LKW. Spätere Reklamationen können nur bedingt anerkannt werden.

Liegt ein von HPB Sägewerk-Kaminholzhandel zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen.

Ist Firma HPB Sägewerk-Kaminholzhandel zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften demnach nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von HPB Sägewerk-Kaminholzhandel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Lieferanten zu erbringen.

In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Lamspringe, 03.06.2013 HPB Sägewerk-Kaminholzhandel